Austausch Starterbatterie AutoAngebot ist abgelaufen
Angebot ist abgelaufen am 31.03.2022 um 18:00 Uhr!

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* Sie sind im Besitz eines Volkswagen Pkw, welcher älter 4 Jahre ist, dann nutzen Sie die Chance und lassen Sie sich im Aktionszeitraum (01.02. bis 31.03.2022) eine Volkswagen Original® oder Economy Starterbatterie mit einem Teilepositionswert von mindestens 50 € (netto) in Ihr Fahrzeug verbauen und sichern sich damit eine 25 € Tauschprämie. Für den Erhalt der Tauschprämie einfach online auf www.volkswagen.de/myvolkswagen anmelden und nach der Registrierung zur Tauschprämien Aktion, eine Kopie der Werkstattrechnung, der im Aktionszeitraum gekauften und verbauten Volkswagen Original® oder Economy Starterbatterie bis zum 30.04.2022 hochladen. Die dafür geltenden Aktionskriterien finden Sie unter www.volkswagen.de/cashback. Aufgrund der hohen Nachfrage kann die Auszahlung der Tauschprämie bis zu 4 Wochen dauern.

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Aktuell sind noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren. Soweit es sich um Neuwagen handelt, die nach WLTP typgenehmigt sind, werden die NEFZ-Werte von den WLTP-Werten abgeleitet. Die zusätzliche Angabe der WLTP-Werte kann bis zu deren verpflichtender Verwendung freiwillig erfolgen. Soweit die NEFZ-Werte als Spannen angegeben werden, beziehen sie sich nicht auf ein einzelnes, individuelles Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes. Sie dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen.

** Die angegebenen Kraftstoff-bzw. Stromverbrauchs- und CO₂-Emissionswerte wurden nach WLTP –Prüfverfahren (Worldwide harmonized Light vehicles Test Procedure) ermittelt. Dieses Verfahren ist realitätsnäher als das bisherige NEFZ -Prüfverfahren (Neuer Europäischer Fahrzyklus) und wird auch zur Bemessung der Kfz-Steuer herangezogen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Werte nach dem NEFZ-Verfahren liegen für das dargestellte Fahrzeugmodell nicht mehr vor.

* Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, D-73760 Ostfildern oder unter www.dat.de/co2 unentgeltlich erhältlich ist.