ABt E-Trasnporter 6.1 im FirmenleasingAngebot ist abgelaufen
Angebot ist abgelaufen am 31.08.2021 um 20:00 Uhr!

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VW ABT e-Transporter 6.1 Kasten

Zustand: Neuwagen
Getriebe: Automatik
Leistung: 83 kw (113 PS)
Lackierung: Candy-Weiß
Interior: Titanschwarz
Ausstattung:  

VW ABT e-Transporter 6.1 Kasten

Unser Angebot

VW ABT e-Transporter 6.1 Kasten
leasingGewerbe
UPE 44.990,00 €
Sonderzahlung 5.000,00 €
Nachlass 2.500,00 €
Laufzeit 24 Monate
Jährliche Fahrleistung 10.000 km
Gesamtbetrag 4.056,00 €
Monatliche Rate 169,00 €

zzgl. Überführungskosten i.H.v. 747,90 €, zzgl. Zulassungkosten, alle Preise zzgl. MwSt.

Stromverbrauch kombiniert*: 32,5 kwh/100km; CO2-Emission kombiniert: 0,00 g/km; Effizienzklasse: A+;

1 Stromverbrauch kombiniert*: 32,5 kwh/100km; CO2-Emission kombiniert: 0,00 g/km; Effizienzklasse: A+;

Der Umweltbonus setzt sich derzeit zu zwei Dritteln (für Basismodelle bis zu einem Nettolistenpreis von über 40.000 Euro bis zu maximal 65.000 Euro: 5.000 Euro) aus einem staatlichen Anteil (Bundesanteil), der vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Referat 422, Frankfurter Straße 29–35, 65760 Eschborn, www.BAFA.de ausgezahlt wird, sowie zu einem Drittel (für Basismodelle bis zu einem Nettolistenpreis von über 40.000 Euro bis zu maximal 65.000 Euro: 2.500 Euro) aus einem Herstelleranteil zusammen. Der Herstelleranteil, übernommen von der Volkswagen AG, wird automatisch vom Nettolistenpreis abgezogen und mindert somit die gesetzliche Umsatzsteuer (i. H. v. derzeit 19% bzw. 475 Euro bei einem Herstelleranteil i. H. v. 2.500 Euro). Der Herstelleranteil ist nur verfügbar für Fahrzeuge mit einer Zulassung in Deutschland. Die Auszahlung des Bundesanteils erfolgt durch das BAFA nach positivem Bescheid des von Ihnen unter Beachtung der Förderbedingungen gestellten Antrags. Anträge auf Förderung mit einem erhöhten Bundesanteil (Innovationsprämie) i. H. v. 5.000 Euro können beim BAFA bis zum 31.12.2021 gestellt werden. Die Gewährung des Umweltbonus mit gleichen Bundes- und Herstelleranteilen i. H. v. jeweils 2.500 Euro endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 31.12.2025. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Das hier Dargestellte dient ausschließlich Ihrer Information und hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.

Ein Angebot der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig, für gewerbliche Einzelabnehmer. Nur in Verbindung mit einem neuen Leasingvertrag der Volkswagen Leasing GmbH erhältlich.

 

Bitte beachten Sie im Hinblick dessen, dass im Koalitionsvertrag der neuen deutschen Bundesregierung angekündigt wurde, dass ein Gesetz zur Änderung der Kriterien für die Dienstwagenbesteuerung in Arbeit ist sowie eine Anpassung der staatlichen Förderung dem sog. Umweltbonus (inklusive Innovationsprämie) erfolgen wird.

Aktuell ist ein entsprechendes Gesetz zur Änderung der Kriterien für die Dienstwagenbesteuerung sowie der staatlichen Förderung von Plug-in-Hybrid- und Elektrofahrzeugen noch nicht verabschiedet. Wir rechnen aber mit einer Anpassung der gesetzlichen Regelungen zum 01.01.2023.

Aufgrund der verlängerten Lieferzeiten ist es daher möglich, dass Ihr Fahrzeug zum Zeitpunkt der Auslieferung an Sie, die dann geltenden Voraussetzungen und Kriterien der Dienstwagenbesteuerung und/oder die zum Erhalt des Umweltbonus (inklusive Innovationsprämie) nicht mehr erfüllt. Ebenso ist es möglich, dass zu diesem Zeitpunkt keine Förderung mehr oder nur noch eine reduzierte Förderung gewährt wird.

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Aktuell sind noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren. Soweit es sich um Neuwagen handelt, die nach WLTP typgenehmigt sind, werden die NEFZ-Werte von den WLTP-Werten abgeleitet. Die zusätzliche Angabe der WLTP-Werte kann bis zu deren verpflichtender Verwendung freiwillig erfolgen. Soweit die NEFZ-Werte als Spannen angegeben werden, beziehen sie sich nicht auf ein einzelnes, individuelles Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes. Sie dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen.

** Die angegebenen Kraftstoff-bzw. Stromverbrauchs- und CO₂-Emissionswerte wurden nach WLTP –Prüfverfahren (Worldwide harmonized Light vehicles Test Procedure) ermittelt. Dieses Verfahren ist realitätsnäher als das bisherige NEFZ -Prüfverfahren (Neuer Europäischer Fahrzyklus) und wird auch zur Bemessung der Kfz-Steuer herangezogen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Werte nach dem NEFZ-Verfahren liegen für das dargestellte Fahrzeugmodell nicht mehr vor.

* Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, D-73760 Ostfildern oder unter www.dat.de/co2 unentgeltlich erhältlich ist.