VW Multivan T7Angebot ist abgelaufen
Angebot ist abgelaufen am 31.03.2022 um 18:00 Uhr!

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T7 Multivan
1.4 eHybrid 110 kW (150 PS) / 85 kW (116 PS)

Zustand: Neuwagen
Getriebe: 6-Gang DSG
Leistung: 110 kW / 85 kW (135 PS / 116 PS))
Ausstattung:  Außenspiegel elektrisch einstell-, beheiz- und anklappbar; Schiebetür links und rechts; Leichtmetallräder 6,5Jx17; LED-Hauptscheinwerfer; LED-Rückleuchten; Multifunktions-Lederlenkrad; Multikollisionsbremse; Notbremsassistent; Notrufsystem eCall; Seiten- und Kopfairbag; Spurhalteassistent; Tagesfahrlichtschaltung; 3 Einzelsitze; Netztrennwand; App-Connect; Digital Cockpit Pr; Digitaler Radioempfang; Geschwindigkeitsregelanlage mit Geschwindigkeitsbegrenzer; Klimaanlage; Mobiltelefon-Schnittstelle; Müdigkeitserkennung; Netzladekabel; Radio "Ready 2 Discover"; Verkehrszeichenerkennung; Zentralverriegelung; uvm.

T7 Multivan

Unser Angebot

Beispiel Privatleasing
leasingPrivat
UPE 54.942,30 €
Sonderzahlung 3.750,00 €
Nettodarlehensbetrag 49.052,54 €
Sollzinssatz (gebunden) p.a. 2,98 %
Effektiver Jahreszins 2,98 %
Laufzeit 60 Monate
Jährliche Fahrleistung 10.000 km
Gesamtbetrag 29.550,00 €
Monatliche Rate 430,00 €
Optionale Leistungen
Wartung und Verschleißreparaturen Aktion (W5) 55,48 € 1)
ReifenClever-Winter nach Bedarf 31,61 € 2)

zzgl. 1200,00 € Überführungskosten, alle Preise inkl. MwSt.

Die Anzahlung in Höhe von 3.750 € entspricht der staatlichen Umweltprämie

Stromverbrauch kombiniert*: 14,6 kwh/100km; Kraftstoffverbrauch* kombiniert: 1,5 l/100km; CO2-Emission kombiniert: 34 g/km; Kraftstoffverbrauch nach WLTP kombiniert: 1,7 l/100km; CO2-Emission nach WLTP kombiniert: 39 g/km; Effizienzklasse: A+++;

1 Stromverbrauch kombiniert*: 14,6 kwh/100km; Kraftstoffverbrauch* kombiniert: 1,5 l/100km; CO2-Emission kombiniert: 34 g/km; Kraftstoffverbrauch nach WLTP kombiniert: 1,7 l/100km; CO2-Emission nach WLTP kombiniert: 39 g/km; Effizienzklasse: A+++;

Ein Angebot der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig. Bonität vorausgesetzt.

Die Auszahlung des Bundeszuschusses (Umweltprämie) erfolgt erst nach positivem Bescheid des von Ihnen gestellten Antrags. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

 

 

1) Wartung und Verschleißrearaturen Aktion: Übernahme der Kosten für: Wartung und Inspektion gem. Herstellvorgaben (Serviceplan) einschließlich Ölwechsel, Schmierstoffe und Dichtungen. - Verschleißreparaturen (sämtliche Werkstattleistungen, die durch normalen Verschleiß am Fahrzeug erforderlich werden) - Abschleppkosten vom Schadensort bis zur nächsten Vertragswerkstatt - Bergungskosten bei einer Panne - Gebühren für die HU (inkl AU) - UVV Prüfung gem. § 57 DGUV Vorschrift 70 - Begrenzte Kostenerstatttung für die Bereitstellung von Ersatzmobilität (z.B. Mietwagen, Taxi) auch Defekte an der Elektrik bzw. Reparaturen an z.B. Steuergeräten, Schalter, Radio, Navigationsgerät, soweit im Neuwagen-Lieferumfang enthalten

2) ReifenClever-Winter nach Bedarf: Die Dienstleistung "ReifenClever nach Bedarf" umfasst, bei sachgerechter Nutzung des Fahrzeugs, den verschleißbedingten Ersatz von Winterreifen der Marken Semperit, Kleber, Firestone oder Fulda (sofern die gesetzlich vorgegebene Mindestprofiltiefe erreicht ist), einschließlich der Kosten für Montage und Wuchten (bei Erstmontage, sofern notwendig). Der erste Satz für den Winter beinhaltet einen Satz Volkswagen Origianl Winterkompletträder mit i.a.R Premiumbereifung, je nach Auswahl mit Stahl oder Alufelgen. Die Kosten für den saisonalen Wechsel werden übernommen, wenn auch "ReifenClever Sommer nach Stückzahl" eingeschlossen wurde. Die Verfügbarkeit ist auf diverse Modelle und Dimensionen beschränkt und daher vom Partnerbetrieb zu prüfen! ReifenClever umfasst keine Mobilitätsreifen. Für Fahrzeuge, die serienmäßig mit Mobilitätsbereifung werden, besteht der Anspruch auf ein Tyre Mobility Set (TMS) aus dem Handelsware (HAWA) Katalog, sofern keine ausgeschlossen. Daher ist die Erhöhung des Krafstoffverbrauchs gemäß Herstellerangaben bei Fahrzeugangaben möglich, die mit rollwiderstandsoptimiert Reifen ausgeliefert wurden.

 

Bitte beachten Sie im Hinblick dessen, dass im Koalitionsvertrag der neuen deutschen Bundesregierung angekündigt wurde, dass ein Gesetz zur Änderung der Kriterien für die Dienstwagenbesteuerung in Arbeit ist sowie eine Anpassung der staatlichen Förderung dem sog. Umweltbonus (inklusive Innovationsprämie) erfolgen wird.

Aktuell ist ein entsprechendes Gesetz zur Änderung der Kriterien für die Dienstwagenbesteuerung sowie der staatlichen Förderung von Plug-in-Hybrid- und Elektrofahrzeugen noch nicht verabschiedet. Wir rechnen aber mit einer Anpassung der gesetzlichen Regelungen zum 01.01.2023.

Aufgrund der verlängerten Lieferzeiten ist es daher möglich, dass Ihr Fahrzeug zum Zeitpunkt der Auslieferung an Sie, die dann geltenden Voraussetzungen und Kriterien der Dienstwagenbesteuerung und/oder die zum Erhalt des Umweltbonus (inklusive Innovationsprämie) nicht mehr erfüllt. Ebenso ist es möglich, dass zu diesem Zeitpunkt keine Förderung mehr oder nur noch eine reduzierte Förderung gewährt wird.

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Aktuell sind noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren. Soweit es sich um Neuwagen handelt, die nach WLTP typgenehmigt sind, werden die NEFZ-Werte von den WLTP-Werten abgeleitet. Die zusätzliche Angabe der WLTP-Werte kann bis zu deren verpflichtender Verwendung freiwillig erfolgen. Soweit die NEFZ-Werte als Spannen angegeben werden, beziehen sie sich nicht auf ein einzelnes, individuelles Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes. Sie dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen.

** Die angegebenen Kraftstoff-bzw. Stromverbrauchs- und CO₂-Emissionswerte wurden nach WLTP –Prüfverfahren (Worldwide harmonized Light vehicles Test Procedure) ermittelt. Dieses Verfahren ist realitätsnäher als das bisherige NEFZ -Prüfverfahren (Neuer Europäischer Fahrzyklus) und wird auch zur Bemessung der Kfz-Steuer herangezogen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Werte nach dem NEFZ-Verfahren liegen für das dargestellte Fahrzeugmodell nicht mehr vor.

* Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, D-73760 Ostfildern oder unter www.dat.de/co2 unentgeltlich erhältlich ist.