900 € KFW Förderung für Ladestationen

KFW Förderung Wallbox

Ab sofort werden wieder neue Fördergelder für den Kauf und die Installation von Lade­stationen an privat genutzten Stell­plätzen von Wohngebäuden bereitgestellt.

Das Bundesministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur (BMVI) hat weitere 300 Mio. Euro zur Förderung neuer Lade­stationen für Elektro­autos in Wohn­gebäuden zur Verfügung gestellt.

Somit können ab sofort wieder Zuschüsse in Höhe von 900 Euro pro Lade­punkt beantragt werden.

Die passenden Ladepunkte könnt Ihr bei unserem Teiledienst (in jedem Standort) kostengünstig (bereits ab 479 € - VW, Skoda, SEAT und CUPRA) bestellen.

Gerne unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Angebot.

 


Die Wallboxen werden im Rahmen des KfW-Programms 440 mit 900€ staatlich bezuschusst.

Mehr als 30 Autohäuser in
Bayern und
Baden-Württemberg

  • Volkswagen
  • Volkswagen Nutzfahrzeuge
  • Audi
  • SEAT
  • Cupra
  • ŠKODA
  • Jaguar
  • Land Rover
  • MG

Aktuell sind noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren. Soweit es sich um Neuwagen handelt, die nach WLTP typgenehmigt sind, werden die NEFZ-Werte von den WLTP-Werten abgeleitet. Die zusätzliche Angabe der WLTP-Werte kann bis zu deren verpflichtender Verwendung freiwillig erfolgen. Soweit die NEFZ-Werte als Spannen angegeben werden, beziehen sie sich nicht auf ein einzelnes, individuelles Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes. Sie dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen.

** Die angegebenen Kraftstoff-bzw. Stromverbrauchs- und CO₂-Emissionswerte wurden nach WLTP –Prüfverfahren (Worldwide harmonized Light vehicles Test Procedure) ermittelt. Dieses Verfahren ist realitätsnäher als das bisherige NEFZ -Prüfverfahren (Neuer Europäischer Fahrzyklus) und wird auch zur Bemessung der Kfz-Steuer herangezogen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Werte nach dem NEFZ-Verfahren liegen für das dargestellte Fahrzeugmodell nicht mehr vor.

* Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, D-73760 Ostfildern oder unter www.dat.de/co2 unentgeltlich erhältlich ist.