Biomethan aus Abfälle

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SEAT wird sich bis 2023 an dem kürzlich von der Europäischen Kommission genehmigten Projekt Life Landfill Biofuel beteiligen, dessen Ziel es ist, erneuerbares Gas aus kommunalen Deponien zu gewinnen. Das Projekt wird in den nächsten vier Jahren gemeinsam mit anderen Partnern entwickelt und verfügt über ein Gesamtbudget von 4,3 Mio. Euro, von denen die Europäische Kommission 55 Prozent übernehmen wird.

Andrew Shepherd, verantwortlich für die Projekte von SEAT im Bereich erneuerbare Energien, betonte, dass „dieses Projekt es uns ermöglichen wird, bei der Entwicklung und Erforschung von Biomethan als Kraftstoff voranzukommen. Unser oberstes Ziel ist es, die CO2-Emissionen über den gesamten Lebenszyklus von Fahrzeugen hinweg umweltverträglich zu gestalten."

Die Europäische Union wird die Menge der Siedlungsabfälle, die bis 2035 deponiert werden können, auf 10 Prozent begrenzen. Die Umwandlung von Abfällen in Fahrzeug-Biokraftstoff ist eine Lösung für diese ökologische Herausforderung, an der SEAT mit einer Reihe spanischer Partner arbeitet.

In Europa gibt es fast eine halbe Million Deponien, so dass die Erforschung zur Umwandlung in eine Energiequelle eine große unternehmerische Chance darstellt. Gleichzeitig würden auch die Emissionen eingeschränkt werden.

In diesem Sinne besteht ein großes Potenzial für die Erzeugung von Herkunftsnachweisen von Biomethan und damit die Möglichkeit, diese als Zertifikate für Energien aus alternativen Quellen zu handeln.

SEAT ist der europäische Automobilhersteller mit dem breitesten Angebot an Fahrzeugen, die mit komprimiertem Erdgas (CNG) betrieben werden. Im Jahr 2018 verdreifachte das Unternehmen seinen Umsatz mit CNG-Fahrzeugen und kündigte an, die tägliche Produktion von gasbetriebenen Fahrzeugen von 90 auf 250 zu erhöhen. Darüber hinaus ist SEAT das Kompetenzzentrum des Volkswagen Konzerns für die technologische Entwicklung von komprimiertem Erdgas als alternativem Kraftstoff.

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Aktuell sind noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren. Soweit es sich um Neuwagen handelt, die nach WLTP typgenehmigt sind, werden die NEFZ-Werte von den WLTP-Werten abgeleitet. Die zusätzliche Angabe der WLTP-Werte kann bis zu deren verpflichtender Verwendung freiwillig erfolgen. Soweit die NEFZ-Werte als Spannen angegeben werden, beziehen sie sich nicht auf ein einzelnes, individuelles Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes. Sie dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen.

** Die angegebenen Kraftstoff-bzw. Stromverbrauchs- und CO₂-Emissionswerte wurden nach WLTP –Prüfverfahren (Worldwide harmonized Light vehicles Test Procedure) ermittelt. Dieses Verfahren ist realitätsnäher als das bisherige NEFZ -Prüfverfahren (Neuer Europäischer Fahrzyklus) und wird auch zur Bemessung der Kfz-Steuer herangezogen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Werte nach dem NEFZ-Verfahren liegen für das dargestellte Fahrzeugmodell nicht mehr vor.

* Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, D-73760 Ostfildern oder unter www.dat.de/co2 unentgeltlich erhältlich ist.