Blinker – oft falsch verwendet und übersehen

Das unverwechselbare Geräusch der Blinker ist über die gesamte Lebensdauer des Fahrzeugs etwa 220.000 Mal zu hören. Eine vom Abertis Global Observatory in verschiedenen Ländern durchgeführte Umfrage zur Verkehrssicherheit ergab beispielsweise, dass durchschnittlich 44 Prozent der Fahrer den Blinker beim Überholen und Spurwechsel nicht einschalteten. Magnolia Paredes, verantwortlich für die Entwicklung, Beleuchtung und Tests von Elektronik bei SEAT, weiß: "Blinker sind wesentliche Signalelemente, die andere Verkehrsteilnehmer über unsere Absichten informieren." SEAT hat die wichtigsten Regeln für den korrekten Einsatz von Blinkern zusammengestellt.

Spiegel, Signal, Schulterblick, Manöver

Stellen Sie vor dem Starten eines Spurwechsels oder dem Einscheren in den Verkehr - beispielsweise von einem Parkplatz - sicher, dass das Manöver sicher urchgeführt werden kann. Schauen Sie dazu zuerst in die Rückspiegel und Außenspiegel. Wenn die Fahrspur frei ist, sollte der Blinker rechtzeitig gesetzt werden, damit andere Verkehrsteilnehmer reagieren können. Es gilt: Das Blinklicht muss mindestens dreimal aufleuchten bevor Sie losfahren. Wenn Sie beispielsweise auf einer einspurigen Landstraße überholen oder auf einer Autobahn auf eine zuvor benutzte Fahrspur zurückkehren, müssen Sie vor dem erneuten Einfahren erneut blinken, bis Sie das Überholen oder den Spurwechsel beendet haben.

Ein gesetzter Blinker bedeutet kein Vorfahrtsrecht

Beim Spurwechsel oder Abbiegen zeigen die Blinker anstehende Manöver an, daraus ergibt sich jedoch kein Vorfahrtsrecht. Warten Sie, bis ausreichend Platz für einen Fahrstreifenwechsel ist, und vermeiden Sie Gefahrensituationen.

Herausfahren aus einem Kreisverkehr

Es gibt viele Unfälle im Kreisverkehr, daher ist das richtige Blinken hier besonders wichtig. Sie müssen beim Einfahren in den Kreisverkehr nicht blinken, sondern nur beim Spurwechsel am mehrspurigen Kreisverkehr oder beim Verlassen des Kreisverkehrs.

Warnblinkanlage nur bei Gefahr oder Notfall

Viele Fahrer schalten ihre Warnblinkanlage falsch ein, wenn sie kurz nach rechts fahren und anhalten oder parken möchten. Richtig ist es, nur den Blinker auf der Seite zu setzen, auf der das Fahrzeug zum Stehen kommen soll. Anders sieht es aus, wenn Sie sich dem Ende eines Staus nähern: In dieser Situation sollten Sie andere Fahrer durch Einschalten der Warnblinkanlage vor der gefährlichen Situation warnen.

Vom Blinkerhebel zur dynamischen LED-Anzeige

Die Stummfilmschauspielerin Florence Lawrence, die viele als den ersten wahren Filmstar betrachten, erfand den Blinker 1914. Sie fuhr gern Auto und nahm verschiedene Änderungen und Verbesserungen an den von ihr gekauften Modellen vor. Zum Beispiel hat sie ein spezielles Gerät am hinteren Kotflügel des Autos angebracht. Wenn die Taste gedrückt wurde, hob oder senkte sich ein Arm der so die Richtung anzuzeigen.

Etwa ein Jahrhundert später sind Indikatoren mit LED-Technologie auf dem neuesten Stand der Technik. "Sie sind billiger und sicherer, weil sie im Gegensatz zu herkömmlichen Leuchten die Lebensdauer eines Fahrzeugs haben", erklärt Magnolia Paredes. Aus ästhetischer Sicht können dank "LEDs und der Verwendung von Lichtleitern die Seitenblinker vollständig in die Außenspiegel integriert werden, was wiederum das Erscheinungsbild des vorderen und hinteren Teil des Fahrzeug verändert."

Eine weitere Innovation ist der dynamische Indikator, der aus mehreren Lichtsegmenten besteht, die nacheinander aufleuchten - von innen nach außen. Beispielsweise ist der neue SEAT Leon bei den Versionen XCELLENCE und FR mit in die Außenspiegel integrierten Blinkern ausgestattet. Dadurch können die Manöver klarer dargestellt werden. Die Voll-LED-Leuchten erzeugen insgesamt bis zu 900 Lumen und umfassen elf LED-Scheinwerfer sowie ein durchgängiges Leuchtband (Coast-to-Coast) am Heck und dynamische Blinker. „Da andere Fahrer die Bewegung deutlich wahrnehmen, wissen sie genau, wohin das Fahrzeug fährt. Dadurch wird die Verkehrssicherheit erheblich verbessert“, so Magnolia.

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Aktuell sind noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren. Soweit es sich um Neuwagen handelt, die nach WLTP typgenehmigt sind, werden die NEFZ-Werte von den WLTP-Werten abgeleitet. Die zusätzliche Angabe der WLTP-Werte kann bis zu deren verpflichtender Verwendung freiwillig erfolgen. Soweit die NEFZ-Werte als Spannen angegeben werden, beziehen sie sich nicht auf ein einzelnes, individuelles Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes. Sie dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen.

** Die angegebenen Kraftstoff-bzw. Stromverbrauchs- und CO₂-Emissionswerte wurden nach WLTP –Prüfverfahren (Worldwide harmonized Light vehicles Test Procedure) ermittelt. Dieses Verfahren ist realitätsnäher als das bisherige NEFZ -Prüfverfahren (Neuer Europäischer Fahrzyklus) und wird auch zur Bemessung der Kfz-Steuer herangezogen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Werte nach dem NEFZ-Verfahren liegen für das dargestellte Fahrzeugmodell nicht mehr vor.

* Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, D-73760 Ostfildern oder unter www.dat.de/co2 unentgeltlich erhältlich ist.