Welche Fahrzeuge werden gefördert?
Gefördert werden Neufahrzeuge, die erstmals in Deutschland zugelassen werden und nach dem 1. Januar 2026 auf die Straße kommen. Förderfähig sind Fahrzeuge der Klasse M1 mit:
- rein batterieelektrischem Antrieb (BEV),
- Plug-in-Hybridantrieb (PHEV) oder
- batterieelektrischem Antrieb mit Range-Extender (REEV).
Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range-Extender sind förderfähig, wenn sie maximal 60 g CO₂/km ausstoßen oder eine elektrische Reichweite von mindestens 80 Kilometern erreichen.
Wer kann die Prämie beantragen?
Die Förderung richtet sich ausschließlich an Privatpersonen. Voraussetzung ist ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen von maximal 80.000 Euro pro Jahr. Für Familien erhöht sich diese Grenze:
- +5.000 € bei einem Kind
- +10.000 € bei zwei oder mehr Kindern
Damit können Familien mit zwei oder mehr Kindern bis zu 90.000 Euro Jahreseinkommen förderberechtigt sein.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Prämie setzt sich aus einer Basisförderung und möglichen Zusatzbeträgen zusammen:
Basisförderung
- 3.000 € für rein elektrische Fahrzeuge
- 1.500 € für Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range-Extender
Zusätzliche Förderung
- 500 € pro Kind (max. 1.000 €)
- Einkommensabhängige Zusatzförderung: +1.000 € bei unter 60.000 € Haushaltseinkommen, +2.000 € bei unter 45.000 € Haushaltseinkommen
So sind – je nach Einkommen und Familiensituation – Förderbeträge von bis zu 6.000 Euro möglich. Die konkreten Förderhöhen sind in Einkommens- und Familienstaffeln geregelt.
Gilt die Förderung auch für Leasing?
Ja. Leasing wird genauso gefördert wie der Kauf. Die Förderhöhe und Voraussetzungen sind identisch. Wichtig ist, dass:
- das Fahrzeug auf den Leasingnehmer zugelassen ist und
- eine Mindesthaltedauer von 36 Monaten eingehalten wird.
Wann und wie kann der Antrag gestellt werden?
- Förderfähig sind Fahrzeuge mit Zulassung ab dem 01.01.2026
- Die Antragstellung ist voraussichtlich ab Mai 2026 online möglich
- Die Prämie kann rückwirkend beantragt werden
- Maßgeblich ist das Datum der Zulassung, nicht der Kaufvertrag
- Der Antrag muss spätestens ein Jahr nach Zulassung gestellt werden.
WICHTIG: Alle Informationen ohne GewährHier finden Sie attraktive Angebote für Elektro- sowie Hybridfahrzeuge
Die Auto Bierschneider Gruppe übernimmt keinerlei Beratung zur staatlichen Förderung für Elektro- und Hybridfahrzeuge. Für die Beantragung, die Berechtigung und den Erhalt der Förderung ist in vollen Umfängen der Kunde selbst verantwortlich.
Alle Informationen über die Umweltprämie finden sie auf der Webseite des Bundesumweltministerium








