Das Programm zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen trat am 2. Juli 2016 in Kraft. Mit einem elektronischen Antragsformular kann die Förderung für alle förderfähigen, elektrisch betriebenen Fahrzeuge beantragt werden, die ab dem 18. Mai 2016 erworben wurden.
Allgemeine Informationen
Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, mit Hilfe eines Umweltbonus den Absatz neuer Elektrofahrzeuge zu fördern. Dadurch wird ein nennenswerter Beitrag zur Reduzierung der Schadstoffbelastung der Luft bei gleichzeitiger Stärkung der Nachfrage nach umweltschonenden Elektrofahrzeugen um mindestens 300.000 Fahrzeuge geleistet. Durch die Förderung wird die schnelle Verbreitung elektrisch betriebener Fahrzeuge im Markt unterstützt.