So machen Sie ihr Auto zum Kinderwagen

Kinder Babys Auto

Die To-Do-Liste werdender Eltern ist lang: den Kinderwagen kaufen, das Babybett zusammenbauen, die Krankenhaustasche packen, Windeln und Strampler besorgen... In der Regel ist schon Wochen vor dem errechneten Geburtstermin alles bereit für das neue Familienmitglied. Doch haben Sie wirklich an alles gedacht?

1. Rechtzeitig üben

Besonders Eltern, die ihr erstes Kind erwarten, sollten den Umgang mit der Babyschale oder dem integralen Kindersitz üben, bevor das Baby da ist. Lesen Sie zunächst aufmerksam die Gebrauchsanweisung für Ihr gewähltes Modell und probieren Sie mehrmals aus, wie Sie den Sitz im Fahrzeug befestigen und wieder entnehmen. Das ist oft gar nicht so schwer, doch Javier Luzón, Leiter für Fahrzeugsicherheitsentwicklung bei SEAT, gibt zu bedenken: „Wenn Sie Ihr Neugeborenes zum ersten Mal im Auto transportieren, sind Sie garantiert aufgeregt. Und wenn Sie dann erst herausfinden müssen, wie Sie die Babyschale richtig einbauen, während Ihr Neugeborenes vielleicht noch schreit, dann wird das eine sehr stressvolle Erfahrung.“ Hinzu kommt, dass die richtige Verwendung von Kinderrückhaltesystemen über Leben und Tod entscheiden kann: Studien belegen, dass richtig genutzte Kinderrückhalteeinrichtungen das Risiko eines tödlichen Unfalls bei Kindern um 75 Prozent und die Gefahr von Verletzungen um 90 Prozent reduzieren.

2. Den richtigen Sitz wählen

Babyschalen und Kindersitze müssen bestimmte Normen erfüllen und zugelassen sein. Dabei hängt die Normgruppe von der Größe und dem Gewicht des Kindes ab, nicht vom Alter. Für ein Neugeborenes benötigen Sie einen Kindersitz der Gruppe 0 für Säuglinge und Kleinkinder bis 10 Kilogramm Gewicht oder der Gruppe 0+, welche bis zu einem Gewicht von 13 Kilogramm geeignet sind. Babytragetaschen, wie sie früher üblich waren, sind auf keinen Fall empfehlenswert und sind in den meisten europäischen Ländern für die Beförderung eines Säuglings in einem Fahrzeug sogar verboten.

3. Nur auf dem Rücksitz

Ob Neugeborenes oder Schulkind: Die Rückbank Ihres Fahrzeugs ist der sicherste Platz für Ihren Nachwuchs. Javier Luzón erklärt dazu: „Ein Neugeborenes sollte nie auf dem Beifahrersitz mitfahren, auch wenn es einfacher erscheint, es dann im Auge zu behalten oder zu beruhigen.“ Kindern und Säuglinge sollten nur in Ausnahmefällen auf dem Beifahrersitz mitfahren, beispielsweise wenn die Rückbank bereits durch andere Kinder belegt ist. Dann müssen Sie aber immer darauf achten, dass der Beifahrerairbag deaktiviert ist und Ihr Kind mit dem Rücken zur Fahrtrichtung sitzt.

4. Babyschalen nur rückwärts einbauen

Der Grund, warum Neugeborene nur rückwärts im Auto mitfahren dürfen, liegt in ihrer Anatomie: „Die Nackenmuskulatur eines Säuglings ist noch zu schwach, um die Energie eines Aufpralls abfangen zu können“, weiß Javier Luzón. Sitzt das Kind in Fahrtrichtung, wird der Kopf bei einem Aufprall nach vorne geschleudert. Sitzt es hingegen mit dem Rücken zur Fahrtrichtung, wird es in den Kindersitz hineingedrückt; der Sitz stabilisiert Kopf und Nacken.

5. Immer kontrollieren, dass der Sitz richtig befestigt ist

Laut einer Studie der Oregon Health & Science University machen ganze 95 Prozent der Eltern beim Einbau des Kindersitzes Fehler – und manche davon können gravierende Folgen haben. Die meisten Fehler hängen mit der Befestigung des Kindersitzes und dem Anlegen des Sicherheitsgurtes zusammen. Lesen Sie daher die Gebrauchsanweisung für Ihren Kindersitz oder Ihre Babyschale aufmerksam durch. Das Isofix-System, welches bei allen neuen SEAT Fahrzeugen serienmäßig verbaut ist, ist eine einfache und bequeme Methode, den Kindersitz im Fahrzeug zu befestigen. In Fahrzeugen ohne Isofix-Halterung „müssen Sie unbedingt darauf achten, dass der Dreipunktgurt genau nach den Vorgaben des Herstellers angelegt wird“, so Javier Luzón. „Der Beckengurt muss über den Schoß des Babys geführt werden, der Schultergurt um die Schale herum.“ Bedenken Sie auch, dass der Tragebügel der Babyschale eine wichtige Sicherheitsfunktion übernimmt und in der richtigen Position stehen muss. Je nach Hersteller kann diese unterschiedlich sein – auch hier sollten Sie also in der Gebrauchsanweisung für Ihren Sitz nachlesen.

6. Achten Sie auf straffe Gurte

Ihr Kind sollte im Kindersitz keine dicken Kleidungsstücke tragen, da die Gurte des Kindersitzes dann zu locker am Körper ansitzen könnten. Um festzustellen, ob die Gurte Ihres Kindersitzes straffer gezogen werden sollten, können Sie versuchen, den Gurt zwischen den Fingern zusammenzukneifen. Gelingt Ihnen das, sitzt der Gurt zu locker. Als nächstes müssen Sie auch die Gurte, die den Kindersitz sichern, prüfen und gegebenenfalls nachziehen, damit der Kindersitz nicht verrutschen kann. Achten Sie auch darauf, dass der Gurt ordentlich in der Führungshilfe liegt und nicht verdreht ist.

7. Sichern Sie lose Gegenstände, die zur Gefahr werden könnten

Lose Gepäckstücke oder Gegenstände auf dem Rücksitz oder auf der Hutablage können für Sie und Ihr Kind lebensgefährlich werden, wenn Sie plötzlich abbremsen müssen oder in einen Unfall verwickelt werden. Verstauen Sie daher alles, was Sie mitnehmen müssen, sicher im Kofferraum. So werden umherfliegende Gegenstände nicht zu gefährlichen Geschossen.

 

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Aktuell sind noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren. Soweit es sich um Neuwagen handelt, die nach WLTP typgenehmigt sind, werden die NEFZ-Werte von den WLTP-Werten abgeleitet. Die zusätzliche Angabe der WLTP-Werte kann bis zu deren verpflichtender Verwendung freiwillig erfolgen. Soweit die NEFZ-Werte als Spannen angegeben werden, beziehen sie sich nicht auf ein einzelnes, individuelles Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes. Sie dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen.

** Die angegebenen Kraftstoff-bzw. Stromverbrauchs- und CO₂-Emissionswerte wurden nach WLTP –Prüfverfahren (Worldwide harmonized Light vehicles Test Procedure) ermittelt. Dieses Verfahren ist realitätsnäher als das bisherige NEFZ -Prüfverfahren (Neuer Europäischer Fahrzyklus) und wird auch zur Bemessung der Kfz-Steuer herangezogen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Werte nach dem NEFZ-Verfahren liegen für das dargestellte Fahrzeugmodell nicht mehr vor.

* Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, D-73760 Ostfildern oder unter www.dat.de/co2 unentgeltlich erhältlich ist.