Spendenübergabe mit Willibald Gailler

Spendenübergabe mit Willibald Gailler

Ein Spendenscheck in Höhe von 2.000 € wurde von Michael Fleischmann (r.), Inhaber und Geschäftsführer von Auto Bierschneider und Bernhard Öttl (l.), Geschäftsführer Mühlhausen an Herrn Willibald Gailler (m.) übergeben, Landrat, der dieses Geld stellvertretend für den Landkreis Neumarkt dankend annahm.

Die Auto Bierschneider Gruppe unterstützt seit vielen Jahren verschiedene gemeinnützige Organisationen, die benachteiligten Menschen in vielen unterschiedlichen Lebenssituationen zur Seite stehen und entsprechend unter die Arme greifen. Das Hauptaugenmerk liegt aber stets darauf, dass jeder der mittlerweile 10 Standorte regionale Projekte unterstützt. Auto Bierschneider in Mühlhausen unterstützt dabei seit mehreren Jahren auch vor allem die Jugendabteilungen der ansässigen Vereine, wie den SV Mühlhausen und den TSV 02 Berching und den ASV Neumarkt mit Sach- und Geldspenden. Die 2.000 € gehen dieses Jahr an den Landkreis Neumarkt, der dieses Geld an bedürftige Einwohner des Landkreises weitergibt, die nach dem Einkommensteuergesetz als besonders förderungswürdig eingestuft sind.

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Bayern und
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Aktuell sind noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren. Soweit es sich um Neuwagen handelt, die nach WLTP typgenehmigt sind, werden die NEFZ-Werte von den WLTP-Werten abgeleitet. Die zusätzliche Angabe der WLTP-Werte kann bis zu deren verpflichtender Verwendung freiwillig erfolgen. Soweit die NEFZ-Werte als Spannen angegeben werden, beziehen sie sich nicht auf ein einzelnes, individuelles Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes. Sie dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen.

** Die angegebenen Kraftstoff-bzw. Stromverbrauchs- und CO₂-Emissionswerte wurden nach WLTP –Prüfverfahren (Worldwide harmonized Light vehicles Test Procedure) ermittelt. Dieses Verfahren ist realitätsnäher als das bisherige NEFZ -Prüfverfahren (Neuer Europäischer Fahrzyklus) und wird auch zur Bemessung der Kfz-Steuer herangezogen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Werte nach dem NEFZ-Verfahren liegen für das dargestellte Fahrzeugmodell nicht mehr vor.

* Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, D-73760 Ostfildern oder unter www.dat.de/co2 unentgeltlich erhältlich ist.