WLTP: KFZ Steuer steigt ab 01.09.2018

Umstellung Audi Prüfverfahren

WLTP als neuer Verbrauchs-Testzyklus: Für KFZ-Neuzulassungen gilt ab dem 1. September ein neues Prüfverfahren für den Kraftstoffverbrauch (WLTP). Es löst den bisherigen NEFZ-Testzyklus ab, nun lässt sich in Zukunft der tatsächliche Alltagsverbrauch eines Fahrzeugs besser einschätzen und schafft weltweit vergleichbare Testergebnisse.

Bedeutet aber auch, es werden ab September viele Autos bei der Kfz-Steuer deutlich teurer. Allerdings liegen uns leider noch keine offiziellen Zahlen vom Hersteller vor!

Die gute Nachricht: Ihr bisheriges Auto ist davon nicht betroffen, die Regelung gilt nur für Neuzulassungen ab 01. September 2018. Alle vorher zugelassenen Autos fahren weiter mit einer nach NEFZ berechneten Steuer.

Tipp: Sollten Sie sich gerade nach einem neuen Auto umsehen oder schon eins bestellt haben: Unbedingt die Zulassung noch vor dem 1. September organisieren – dann sind für Ihr Auto auch dauerhaft weniger Steuern fällig. Bei Fragen stehen Ihnen unsere Verkaufsberater beratend zur Seite!

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Aktuell sind noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren. Soweit es sich um Neuwagen handelt, die nach WLTP typgenehmigt sind, werden die NEFZ-Werte von den WLTP-Werten abgeleitet. Die zusätzliche Angabe der WLTP-Werte kann bis zu deren verpflichtender Verwendung freiwillig erfolgen. Soweit die NEFZ-Werte als Spannen angegeben werden, beziehen sie sich nicht auf ein einzelnes, individuelles Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes. Sie dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen.

** Die angegebenen Kraftstoff-bzw. Stromverbrauchs- und CO₂-Emissionswerte wurden nach WLTP –Prüfverfahren (Worldwide harmonized Light vehicles Test Procedure) ermittelt. Dieses Verfahren ist realitätsnäher als das bisherige NEFZ -Prüfverfahren (Neuer Europäischer Fahrzyklus) und wird auch zur Bemessung der Kfz-Steuer herangezogen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Werte nach dem NEFZ-Verfahren liegen für das dargestellte Fahrzeugmodell nicht mehr vor.

* Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, D-73760 Ostfildern oder unter www.dat.de/co2 unentgeltlich erhältlich ist.