Menschen mit Behinderung

Für Menschen mit Behinderung ist Mobilität die Basis eines unabhängigen und eigenständigen Lebens. Damit dies gelingt, genügen oft wenige Modifikationen am Fahrzeug, wie etwa der Einbau eines Handbediengeräts zum Beschleunigen und Bremsen.

Mehr Lebensqualität durch Mobilität.

Jederzeit mobil und unabhängig sein – ganz so, wie Sie es sich wünschen. Mit Fahrhilfen und Assistenzsystemen stimmen Sie Ihr Wunschfahrzeug genau auf Ihre Bedürfnisse ab.

Profitieren Sie von starken Vorteilen:

  • Alles aus einer Hand – Fahrhilfen ab Werk bestellen.
  • Fahr- und Bedienhilfen mit vollem Garantieumfang der Serienfahrzeuge.
  • Hohe Standards für Qualität, Bedien- und Fahrsicherheit.
  • Alle Einbauten unterliegen strengen technischen Prüfungen.
  • Einfache Rückrüstung möglich.

Sondernachlass mit Schwerbehindertenausweis

Beim Kauf eines fabrikneuen Fahrzeugs profitieren Sie von bis zu 15 Prozent Nachlass auf den zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Listenpreis – inklusive Fahrhilfe.

Nachlassberechtigt sind Personen mit einem Schwerbehindertenausweis, der einen Behinderungsgrad von mindestens 50 ausweist. Ebenfalls nachlassberechtigt sind Kunden mit dem Nachweis einer Conterganschädigung oder einer im Führerschein eingetragenen erforderlichen Fahrhilfe.

Mehr als 30 Autohäuser in
Bayern und
Baden-Württemberg

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Aktuell sind noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren. Soweit es sich um Neuwagen handelt, die nach WLTP typgenehmigt sind, werden die NEFZ-Werte von den WLTP-Werten abgeleitet. Die zusätzliche Angabe der WLTP-Werte kann bis zu deren verpflichtender Verwendung freiwillig erfolgen. Soweit die NEFZ-Werte als Spannen angegeben werden, beziehen sie sich nicht auf ein einzelnes, individuelles Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes. Sie dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen.

** Die angegebenen Kraftstoff-bzw. Stromverbrauchs- und CO₂-Emissionswerte wurden nach WLTP –Prüfverfahren (Worldwide harmonized Light vehicles Test Procedure) ermittelt. Dieses Verfahren ist realitätsnäher als das bisherige NEFZ -Prüfverfahren (Neuer Europäischer Fahrzyklus) und wird auch zur Bemessung der Kfz-Steuer herangezogen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Werte nach dem NEFZ-Verfahren liegen für das dargestellte Fahrzeugmodell nicht mehr vor.

* Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, D-73760 Ostfildern oder unter www.dat.de/co2 unentgeltlich erhältlich ist.