150 Euro* Nachlass beim SEAT Werkstatt-Aufenthalt

Wir unterstützen Berufsgruppen, die von der Pandemie stark betroffen sind.

Unsere Serviceaktion richtet sich an Berufsgruppen, die in „normalen“ Zeiten sehr viel zu unser aller Lebensqualität beitragen. Und die jetzt besonders hart von der Pandemie betroffen sind, weil sie ihren Beruf gar nicht oder nur eingeschränkt ausüben können: Gastronomie, Hotellerie, Reisegewerbe und Theaterbranche sowie selbstständige Künstler. Darüber hinaus profitieren von unserer Aktion weiterhin diejenigen, die gerade jetzt einen enorm wichtigen Beitrag für uns alle leisten: Mitarbeiter im medizinischen Bereich oder in der Pflege, in Apotheken, bei Rettungsdiensten, der Polizei, der Feuerwehr (inkl. Freiwilliger Feuerwehr), dem THW und der Bundeswehr. Deshalb unterstützen wir sie in diesen schwierigen Zeiten dabei, mobil zu bleiben und dabei nicht auf Sicherheit verzichten zu müssen.


Wie erhalte ich die 150 €* Nachlass für meinen Werkstatt-Aufenthalt?

Um zu bestätigen, dass du berechtigt bist, dieses Angebot in Anspruch zu nehmen, bitte einfach das Formular ausfüllen (steht unten zum Download bereit), ausdrucken und zum Servicetermin mitnehmen. Zusätzlich benötigen wir eine Kopie von deinem Personalausweis/Reisepass oder deinem Kammerausweis. 

Das Angebot gilt für die folgenden beruflichen Zielgruppen (Freiberufler/-innen, Gewerbetreibende oder Mitarbeiter/-innen in Voll- oder Teilzeit)*:
Gastgewerbe, Gaststätten, Restaurants, Beherbergungsgewerbe/Hotellerie, Reisebüros, Reiseveranstalter, Theaterunternehmen (künstlerisches und technisches Personal sowie Mitarbeiter/-innen der Verwaltung), Mitarbeiter/-innen im medizinischen Bereich oder in der Pflege, in Apotheken, der Polizei, der Feuerwehr (inkl. Freiwilliger Feuerwehr), der Bundeswehr und dem THW.
 


Formular downloaden und zum Servicetermin mitnehmen ...

 

 


* Einmaliger Zuschuss für einen Werkstattbesuch beim Auto Bierschneider SEAT Partner im Aktionszeitraum bis 30.06.2021. Nicht mit anderen Rabattaktionen oder -angeboten kombinierbar. Keine Barauszahlung. Ausgenommen sind Räder- und Reifenwechsel, Funktionsflüssigkeiten (z.B Motoröl, Scheibenreiniger, usw.) sowie Unfallschäden. Gültig für Privatkunden inkl. Freiberufler. Das Fahrzeug muss mindestens 30 Tage auf den Kunden zugelassen sein. Nachweis zur Berufsgruppenzugehörigkeit muss vor Ort durch das Bestätigungsformular erbracht werden. Aktionsberechtigt sind Freiberufler/-innen oder Mitarbeiter/-innen der im Bestätigungsformular angeführten Berufsgruppen in Voll- oder Teilzeit.

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Aktuell sind noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren. Soweit es sich um Neuwagen handelt, die nach WLTP typgenehmigt sind, werden die NEFZ-Werte von den WLTP-Werten abgeleitet. Die zusätzliche Angabe der WLTP-Werte kann bis zu deren verpflichtender Verwendung freiwillig erfolgen. Soweit die NEFZ-Werte als Spannen angegeben werden, beziehen sie sich nicht auf ein einzelnes, individuelles Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes. Sie dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen.

** Die angegebenen Kraftstoff-bzw. Stromverbrauchs- und CO₂-Emissionswerte wurden nach WLTP –Prüfverfahren (Worldwide harmonized Light vehicles Test Procedure) ermittelt. Dieses Verfahren ist realitätsnäher als das bisherige NEFZ -Prüfverfahren (Neuer Europäischer Fahrzyklus) und wird auch zur Bemessung der Kfz-Steuer herangezogen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Werte nach dem NEFZ-Verfahren liegen für das dargestellte Fahrzeugmodell nicht mehr vor.

* Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, D-73760 Ostfildern oder unter www.dat.de/co2 unentgeltlich erhältlich ist.