150 Euro* Nachlass beim SEAT Werkstatt-Aufenthalt

Wir unterstützen Berufsgruppen, die von der Pandemie stark betroffen sind.

Unsere Serviceaktion richtet sich an Berufsgruppen, die in „normalen“ Zeiten sehr viel zu unser aller Lebensqualität beitragen. Und die jetzt besonders hart von der Pandemie betroffen sind, weil sie ihren Beruf gar nicht oder nur eingeschränkt ausüben können: Gastronomie, Hotellerie, Reisegewerbe und Theaterbranche sowie selbstständige Künstler. Darüber hinaus profitieren von unserer Aktion weiterhin diejenigen, die gerade jetzt einen enorm wichtigen Beitrag für uns alle leisten: Mitarbeiter im medizinischen Bereich oder in der Pflege, in Apotheken, bei Rettungsdiensten, der Polizei, der Feuerwehr (inkl. Freiwilliger Feuerwehr), dem THW und der Bundeswehr. Deshalb unterstützen wir sie in diesen schwierigen Zeiten dabei, mobil zu bleiben und dabei nicht auf Sicherheit verzichten zu müssen.


Wie erhalte ich die 150 €* Nachlass für meinen Werkstatt-Aufenthalt?

Um zu bestätigen, dass du berechtigt bist, dieses Angebot in Anspruch zu nehmen, bitte einfach das Formular ausfüllen (steht unten zum Download bereit), ausdrucken und zum Servicetermin mitnehmen. Zusätzlich benötigen wir eine Kopie von deinem Personalausweis/Reisepass oder deinem Kammerausweis. 

Das Angebot gilt für die folgenden beruflichen Zielgruppen (Freiberufler/-innen, Gewerbetreibende oder Mitarbeiter/-innen in Voll- oder Teilzeit)*:
Gastgewerbe, Gaststätten, Restaurants, Beherbergungsgewerbe/Hotellerie, Reisebüros, Reiseveranstalter, Theaterunternehmen (künstlerisches und technisches Personal sowie Mitarbeiter/-innen der Verwaltung), Mitarbeiter/-innen im medizinischen Bereich oder in der Pflege, in Apotheken, der Polizei, der Feuerwehr (inkl. Freiwilliger Feuerwehr), der Bundeswehr und dem THW.
 


Formular downloaden und zum Servicetermin mitnehmen ...

 

 


* Einmaliger Zuschuss für einen Werkstattbesuch beim Auto Bierschneider SEAT Partner im Aktionszeitraum bis 30.06.2021. Nicht mit anderen Rabattaktionen oder -angeboten kombinierbar. Keine Barauszahlung. Ausgenommen sind Räder- und Reifenwechsel, Funktionsflüssigkeiten (z.B Motoröl, Scheibenreiniger, usw.) sowie Unfallschäden. Gültig für Privatkunden inkl. Freiberufler. Das Fahrzeug muss mindestens 30 Tage auf den Kunden zugelassen sein. Nachweis zur Berufsgruppenzugehörigkeit muss vor Ort durch das Bestätigungsformular erbracht werden. Aktionsberechtigt sind Freiberufler/-innen oder Mitarbeiter/-innen der im Bestätigungsformular angeführten Berufsgruppen in Voll- oder Teilzeit.

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